Die DEKRA-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der DEKRA. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Hauptuntersuchungen § 29 StVZO
Abgasuntersuchungen § 47 a StVZO
Änderungsabnahmen § 19.3 StVZO
Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie keine Mängelkarte an Ihrem Fahrzeug vorfinden, achten Sie auf die Einhaltung der Termine für die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung.