Haupt- undAbgasuntersuchtung
HU / AU
Wann?
Wo?
Die DEKRA-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der DEKRA. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Hauptuntersuchungen § 29 StVZO
Abgasuntersuchungen § 47 a StVZO
Änderungsabnahmen § 19.3 StVZO
Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie keine Mängelkarte an Ihrem Fahrzeug vorfinden, achten Sie auf die Einhaltung der Termine für die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung.
So lesen Sie die Daten auf den Plaketten
Die nach oben zeigende Zahl zeigt den Monat der nächsten Untersuchung, hier wäre es der März.
Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Untersuchung.
Änderungsabnahmen
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die DEKRA-Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören z.B. auch die Umrüstung auf andere Räder & Reifen, der Anbau einer Anhängerkupplung oder Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung, Höherlegung oder Spurverbreiterung).
Unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse nehmen die DEKRA-Prüfingenieure die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und die „Eintragung“ vor – auch falls Sie das passende Teilegutachten oder die Teilegenehmigung nicht mehr haben: Die DEKRA-Zentrale hat Zugriff auf sehr umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann im Problemfall auch über den Hersteller das passende Gutachten besorgt werden, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.